top of page

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines: Alle Aufträge gelten zu unseren allg. Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit unseren allg. Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. Kaufgegenstand: Eine Abweichung von der bestellten Ausführung des Motorrades/Mopeds ist zulässig, wenn es sich um eine dem Käufer zumutbare Änderung oder Abweichung, die geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist, wie zB serienmäßige Abweichungen in Form und Konstruktion sowie geringfügige Farbabweichungen handelt, es sei denn, diese Abweichung oder Änderung steuerliche oder versicherungsmäßige Nachteile für den Käufer hat.

3. Übergabe bzw. Übernahme: (1) Der Ort der Übergabe bzw. Übernahme des Kaufgegendstandes und Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Auf gegenseitigen Wunsch kann auch ein anderer Übergabe- bzw. Übernahmeort festgelegt werden. (2) Haben wir den Käufer verständigt, dass das bestellte Motorrad/Moped zur Abholung bereitgestellt ist, so ist der Käufer verpflichtet, dieses binnen 10 Tagen ab Erhalt der Verständigung am oben bezeichneten Übergabeort abzuholen. (3) Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht nach, geht spätestens 2 Wochen ab dem Datum des Verständigungsschreibens die mit dem Besitz Motorrades/Mopeds verbundene Last und Gefahr auf den Käufer über. Wir haften nach fruchtlosem Ablauf der Übernahmefrist nicht für Beschädigung oder Verlust, es sei denn, dass diese Beschädigung von uns oder einer Person, für die wir einzustehen haben, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. (4) Für den Fall der nicht rechtzeitigen Abnahme des Kaufgegenstandes sind wir berechtigt, ein angemessenes Standgeld zu verrechnen. (5) Wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt, sind wir berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern. (6) Der Käufer ist verpflichtet, bei Übernahme des Kaufgegenstandes zu prüfen, ob es seiner Bestellung entspricht. Ist dies der Fall, so hat er dies bei Übernahme zu bestätigen. Allfällige Mängel des Kaufgegenstandes sind sofort zu rügen.

4. Zahlungsbedingungen: (1) Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt bar und prompt, spesen- und abzugsfrei zu leisten. Sämtliche Wechsel-, Einziehungs-, und Diskontspesen trägt der Käufer. (2) Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet. (3) Bei Zahlungsverzug gelten 5 % Verzugs- und Zinseszinsen/Monat als vereinbart. Der Käufer verpflichtet sich weiters, sämtliche durch einen Zahlungsverzug verursachten Barauslagen, Mahnspesen und Kosten des Einschreitens unserer Rechtsanwälte auch zur außergerichtlichen Einforderung bei Einmahnung der aushaftenden Beträge zu ersetzen. (4) Das Recht des Käufers seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung von Gegenforderungen aufzuheben, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. (5) Das Recht zur Zurückhaltung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Mängelrügen befreien nicht von der Einhaltung der Zahlungsverpflichtung und dieser Zahlungsbedingungen. (6) Bei vereinbarten Teilzahlungen gilt der Terminverlust als vereinbart sofern wir unsere Leistungen erbracht haben, zumindest eine Teilzahlung des Käufers seit mind. 6 Wochen fällig ist und wir den Käufer unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mind. 2 Wochen erfolglos gemahnt haben.

5. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir bei Lieferung eine Preiserhöhung gemäß Z2 des Kaufantrages von mehr als 5 % des vereinbarten Gesamtkaufpreises begehren. Wir werden den Käufer nachweislich verständigen und ihn auffordern, uns innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen, ob er vom Vertrag zurücktritt. Tritt der Käufer innerhalb dieser Frist nicht vom Vertrag zurück, so gilt der gemäß Z2 des Kaufantrages erhöhte Kaufpreis als vereinbart. Dieses Rücktrittsrecht des Käufers entfällt, wenn die Erhöhung des Gesamtkaufpreises auf eine Erhöhung der MwSt beruht.

6. Auflösung des Kaufvertrages aus Verschulden des Käufers: Wird der Vertrag aus einem Verschulden des Käufers aufgelöst, so sind wir berechtigt, vom Käufer als Ersatz einen Vergütungsbetrag in der Höhe von 10% des Kaufpreises zu fordern. Ein Anspruch auf Ersatz darüber hinausgehender Schäden bleibt hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt: (1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenspesen in unserem Eigentum. Der Käufer hat für den Kaufgegenstand auf eigene Kosten eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen, welcher Art auch immer über den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand zu treffen. Der Käufer hat uns sogleich zu verständigen, falls von Dritten beispielsweise im Zuge einer Exekution auf den Kaufgegenstand gegriffen wird. Der Eigentumsvorbehalt kann im Typenschein (Einzelgenehmigung) und am Kaufgegenstand vermerkt werden. Wir sind berechtigt, den Typenschein (Einzelgenehmigung) bis zur vollständigen Abwicklung sämtlicher bestehender Verpflichtungen des Käufers einzubehalten. (2) Der Käufer ist nicht berechtigt, den noch in unserem Eigentum stehenden Kaufgegenstand an einen Dritten zu verkaufen, ihn zu verpfänden oder als Sicherstellung anzubieten oder sonstwie an Dritte zu überlassen. (3) Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so können wir unter gleichzeitiger Einräumung einer Nachfrist von mind. 8 Tagen, gerechnet vom Tag der Absendung des Rücktrittschreibens, vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat in diesem Fall den Kaufgegenstand unverzüglich auf eigene Kosten zurückzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand bei ihm, und zwar auf seine Gefahr und Kosten abzuholen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder Geltendmachung einer Besitzstörung. In jedem Fall hat der Käufer für die Zeit seiner Benützung ein Benützungsentgelt in der Höhe der ortsüblichen Mietgebühr, sowie Ersatz für allenfalls eingetretene Beschädigungen und Wertminderungen, sowie Ersatz durch sonstige durch die Aufhebung des Vertrages entstandenen Schäden zu leisten. Der Käufer hat Anspruch auf Rückzahlung des von ihm bezahlten, nach Abzug obiger Forderungen verbleibenden Kaufpreisteiles. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

8. Gewährleistung und Garantie: (1) Dem Käufer stehen bei Mängeln des Kaufgegenstandes Gewährleistungsansprüche gem. den gesetzl. Bestimmungen mit folgenden Beschränkungen zu: a) Wir können uns vom Anspruch auf Aufhebung oder Wandlung des Vertrages oder angemessener Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauschen. b) Wir können uns von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführen oder das Fehlende nachtragen. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Kaufgegenstandes durch den Käufer hat uns dieser eine angemessene Abgeltung für die Benützung des Kaufgegenstandes und zwar in Höhe des ortsüblichen Mietzinses zu leisten. (2) Über die gesetzliche Gewährleistung nach Maßgabe des Punktes 1 hinaus, leisten wir für den Kaufgegenstand die im nachstehenden angeführte Garantie:

Wir garantieren dem Käufer eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werksarbeit und verpflichten uns, alle Teile, die innerhalb der Garantiefrist aufgrund nachweisbar fehlerhaften Materials oder unsachgemäßer Ausführung unbrauchbar geworden sind, in angemessener und möglicher Frist zu reparieren oder auszutauschen. Die von uns dabei zur Verfügung gestellten Ersatzteile sind für den Käufer kostenlos. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind vom Käufer ohne Veränderung an uns auszufolgen. (3) Für Beschädigungen infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung übernehmen wir keine Haftung. (4) Beidseitige Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand zuvor von einem für dessen Betreuung nicht anerkannten Betrieb bearbeitet oder instandgesetzt worden ist oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut , deren Verwendung das Lieferwerk nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand sonst in einer vom Lieferwerk nicht genehmigten Weise verändert worden ist. (5) Für allfällige Schäden haften wir nur dann, wenn uns grobes Verschulden zu Last fällt. Eine Haftung für alle Sach- und Folgeschäden ist im übrigen ausgeschlossen.

9. Erweitertes Rücktrittsrecht für Verbraucher: (1) Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständigen Rechtsgeschäftes Verbraucher iS der Bestimmungen des KSchG, so kann er, falls die im KSchG bestimmten Voraussetzungen vorliegen, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes vom Vertrag zurücktreten. (2) Die anzuwendenden Bestimmungen des KSchG lauten:

§ 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. (3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder 3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt. (4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird. (5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren (§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu. § 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. (2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind 1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit. (3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags. (4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder 3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt. (5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.

§ 4. (1) Tritt der Verbraucher nach § 3 oder § 3a vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug 1. der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen, 2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. (2) Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. (3) Die Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.

10. Reparaturen: (1) Für über Wunsch eines Kunden gelegte Kostenvoranschläge kann ein angemessenes Entgelt begehrt werden. Überschreitungen von bis zu 15 % des Kostenvoranschlages sind ohne Rücksprache zulässig. (2) Bei Übernahme größerer Reparaturen ist eine Anzahlung zu leisten. Solange diese Anzahlung nicht geleistet ist, kann mit der Reparatur nicht begonnen werden. (3) Die reparierte Ware ist binnen 14 Tagen nach Verständigung von der erfolgten Reparatur und Rechnungslegung abzuholen. Für die in dieser Frist nicht abgeholten Fahrzeuge wird ein angemessenes Standgelt verrechnet. (4) Das reparierte Fahrzeug kann nur gegen Bezahlung der Reparaturkosten und allfälliger Nebenspesen ausgefolgt werden. Eine Übersendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und stets auf dessen Gefahr und Kosten.

11. Sonstige Vertragsbestimmungen: (1) Ändert der Käufer vor Übernahme des Fahrzeuges seine Adresse, ist er verpflichtet, die Anschriftsänderung unverzüglich bekanntzugeben. Versäumt der Käufer die Bekanntgabe der Adressänderung, so trägt er das Risiko, wenn er eine von uns verschickte Verständigung nicht erhält. Rechtsgeschäftliche Erklärungen gelten dem Käufer gegenüber als erfolgt, wenn sie an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse des Käufers gerichtet wurden. (2) Der Käufer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die im Kaufantrag enthaltenen persönlichen Daten automationsgestützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Tritt der Käufer als Vertreter eines Dritten auf, so erklärt er verbindlich zu diesem Kaufantrag bevollmächtigt zu sein und haftet und schuldet mit dem Dritten zur ungeteilten Hand. (3) Bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens sind wir von der Erfüllung des Vertrages befreit, sofern keine Sicherstellung erfolgt. (4) Teilnichtigkeit hat die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zur Folgen (5) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist für beide Teile der Firmensitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht und die vereinbarte ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes des Händlers, bzw. des Bezirksgerichtes für Handelssachen, je nach Bemessungsgrundlage auch für nachfolgende Streite (zB Rücktritt und Schadenersatz). Bei Verbrauchergeschäften wird die Zuständigkeit eines solchen Bezirksgerichts (Gerichtshofes) vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz (gewöhnlich der Aufenthalt) oder der Ort der Beschäftigung des Partners sind. (6) Diese allg. Geschäftsbedingungen gelten auch für den gesamten zukünftigen Geschäftsverkehr.

bottom of page